Teilnahmebedingungen der “Langen Nacht des Coding” (#LNDC)

  1. Veranstalter

    Die „Lange Nacht des Coding“ ist eine Hackathon-Veranstaltung von regional ansässigen Unternehmen in Kooperation mit der Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ). Als Veranstalter fungiert die GK Software SE (im Folgenden „Veranstalter“), Waldstraße 7, 08261 Schöneck, Tel. +49 (0) 37464/84-0, Email info@lndc.de, www.gk-software.com, Amtsgericht Chemnitz HRB 19157

  1. Geltungsbereich

    Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der angegebenen Veranstaltung. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen sowie deren ausschließliche Geltung. Es sei denn, der Veranstalter hat mit dem Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Meldet ein Teilnehmer gleichzeitig weitere Teilnehmer an, verpflichtet er sich, die weiteren Teilnehmer über diese Teilnahmebedingungen zu informieren und von diesen die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen einzuholen. Die Teilnahme unterliegt ggf. zusätzlich weiteren, den Teilnehmern übergebenen oder ausgehängten Teilnahmebedingungen.

  2. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt ist jeder Student oder Schüler. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin Mitarbeiter von Unternehmen, die ein Teilnahmerecht durch ein Sponsorenpaket oder als Veranstalter erwirkt haben. Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Teilnahme an der Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit Vollmacht („Muttizettel“) erlaubt. Dieser ist vor Ort zu Beginn der Veranstaltung abzugeben. Vordrucke vor Ort erhältlich oder hier: https://muttizettel.net/muttizettel.pdf

    Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Für Hauptmahlzeiten, Snacks und Getränke wird gesorgt.

  3. Bewerbung für die Teilnahme

    Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite https://www.lndc.de.

    Die Bewerbung kann entweder direkt als Team oder als Einzelperson erfolgen.
    Teilnahmebestätigungen erhalten die Bewerber bis spätestens 06.10.2023 vor der Veranstaltung. Eventuell nicht beanspruchte Plätze werden vom Veranstalter weiteren Bewerbern angeboten oder nicht besetzt.

    Ein Anspruch auf eine Teilnahme an der „Langen Nacht des Coding“ besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  4. Teilnahme als Team

    Wenn Sie an der Veranstaltung als Team bzw. in einer Gruppe teilnehmen, müssen dem Veranstalter auch der Name des Teams, sowie die Anzahl, Namen, Geburtsdaten und Emailadressen der weiteren Teammitglieder mitgeteilt werden.

  5. Technische Austattung während der Veranstaltung

    Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Bring your own device“. Das heisst, die Teilnehmer bringen ihre eigene Hard- und Software mit, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software.

    Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software sind die Teilnehmer verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen. Der Veranstalter stellt ausdrücklich keine Software zur Verfügung.

  6. Weisungen / Verhalten während der Veranstaltung

    Während der Dauer der Veranstaltung sind der Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Weisungen des die Veranstaltung durchführenden Personals sind zur Vermeidung von Risiken unbedingt einzuhalten.

    Der Teilnehmer hat alles zu unterlassen, was andere Teilnehmer, Beauftragte des Veranstalters oder sonstige Personen behindern oder gefährden könnte. Der Teilnehmer hat sich im Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (u.a. StVG, StVO, etc.) sowie die Hausordnung der WHZ sind einzuhalten.

  7. Bewertung der Ergebnisse

    Die Veranstaltungsdauer beträgt 24 Stunden, an deren Ende die von den Teilnehmern erarbeiteten Ideen und Prototypen bei der durch den Veranstalter eingesetzten Jury eingereicht werden. Der eingereichte Inhalt sowie die technischen Datenformate sind keinen Restriktionen unterlegen, jedoch wird der Veranstalter vor Beginn der Wettbewerbszeit hierzu Empfehlungen abgeben und auch die genauen Bewertungskriterien erläutern. Die einzelnen Teams stellen ihre Ideen außerdem in einem Kurzvortrag („Pitch“) der Jury und den weiteren Teilnehmern vor. Die besten Ideen prämiert die Jury mit Sachpreisen. Die Juryentscheidung obliegt jeglichem Widerspruch der Teilnehmer. Die Bekanntgabe der Sieger erfolgt am Ende der Veranstaltung. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Warmup-Talks der Absolventen- und Firmenkontaktmesse ZWIK.

    Die genauen Bewertungskriterien und deren Gewichtung werden vom Veranstalter und der Jury während der Veranstaltung kommuniziert.

  8. Nutzungsrechte

    Durch die Teilnahme an der „Langen Nacht des Coding“ und Bestätigung der Teilnahmebedingungen stimmen Sie zu, dass die der Jury übergebenen Entwicklungsergebnisse unter der Creative Commons Lizenz CC BY-SA 3.0 DE vom Veranstalter und den kooperierenden Unternehmengenutzt werden dürfen. Der Teilnehmer informiert den Veranstalter über eingereichte Schutzrechtsanmeldungen. Der Teilnehmer sichert zu, im Rahmen des Wettbewerbs, lediglich eigene Ideen und Rechte einzubringen und mit diesem an keiner früheren Hackathon-Veranstaltung teilgenommen zu haben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Verwendung von Rechten Dritter offenzulegen und den Veranstalter darüber vorab zu informieren.

  9. Datenschutz, Datenerhebung und –verwertung

    Die Daten der Teilnehmer werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz in der jeweils aktuellen Fassung behandelt. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Veranstaltungsorganisation verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen wird dem Teilnehmer zugesichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

    Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Online- und Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

  10. Haftungsausschluss

    Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder Sicherheitsgründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzubrechen bzw. im Vorfeld abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

    Der Veranstalter haftet nicht für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden sowie für während der Veranstaltung verwendets Privateigentum und übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltungen.

  11. Schlussbestimmung

    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

    Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der GK Software SE. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Sitz der GK Software SE.